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   BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 87.90   

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BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 87.90 (https://dejure.org/1990,13730)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1990 - 2 B 87.90 (https://dejure.org/1990,13730)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1990 - 2 B 87.90 (https://dejure.org/1990,13730)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedarf bezüglich der Qualifizierung eines Heileinrichtungen unterhaltenden Hotels als Sanatorium im Sinne der Beihilfevorschriften

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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 87.90
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß daher gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 87.90
    Das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 87.90
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß daher gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 25.10.1979 - 6 B 85.79

    Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer klärungsbedürftigen

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 87.90
    In dieser Vorschrift ist definierend festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Sanatorium im Sinne der Beihilfenverordnung anzuerkennen ist (vgl. hierzu Beschluß vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 6 B 85.79 - ).
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